Physiotherapie Decker Freisinger Straße 13 85417 Marzling 08161 - 8873045 terminanfrage@vital-in-bewegung.de
Rezeptionszeiten: Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sollten wir während einer Behandlung Ihren Anruf nicht entgegennehmen können, sprechen Sie Ihr Anliegen bitte auf den Anrufbeantworter.
Therapiezeiten: Mo Mi 08:00 - 14:00 Uhr 14:30 - 17:30 Uhr Di Do 08:00 - 14:00 Uhr 14:30 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 15:00 Uhr und nach Vereinbarung
Häufig gestellte Fragen zu physiotherapeutischen Behandlungen
WAS MUSS ICH ZUR BEHANDLUNG MITBRINGEN? Wenn Sie zum ersten Mal in unsere Praxis kommen, bitten wir Sie, 10 Minuten vor dem Termin zu erscheinen, da noch einige Formalitäten wie das Ausfüllen unseres Aufklärungsbogens zu erledigen sind. Bitte bringen Sie auf jeden Fall eine gültige Heilmittelverordnung bzw. ein Privatrezept mit (zur Gültigkeitsdauer finden Sie hier weitere Informationen). Falls vorhanden, bringen Sie bitte auch aktuelle Befunde, Arztberichte und Röntgen-, MRT- oder CT-Bilder mit. Es ist nicht notwendig, ein eigenes Handtuch mitzubringen. Sie erhalten von uns für die gesamte Dauer Ihrer Behandlung ein Laken. Sinnvoll ist auch das Tragen möglichst bequemer Kleidung, in der Sie sich gut bewegen können.
WIE VIELE TERMINE HABE ICH PRO WOCHE UND KANN ICH DIE BEHANDLUNG UNTERBRECHEN? Die Gesamtzahl der Behandlungstermine richtet sich nach den Angaben des Arztes. Bei Versicherten einer gsetzlichen Krankenkasse legt der Arzt auch die Frequenz, also die Anzahl der Termine pro Woche, fest. Es muss normalerweise mindestens eine Behandlung pro Woche durchgeführt werden. Eine Behandlungsserie darf einmal für maximal 14 Tage unterbrochen werden. Bei privat versicherten Patienten gelten diese Vorgaben nicht, die Termine sollten aber - um die Heilung zu unterstützen - regelmäßig stattfinden.
WIE IST DIE ZUZAHLUNG BZW. ZAHLUNG GEREGELT? Gesetzlich versicherte Patienten ab 18 Jahren haben - sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind - eine Zuzahlung in Höhe von 10€ pro Verordnung zuzüglich 10% des Rezeptwertes an den Physiotherapeuten zu zahlen. Vollendet der Patient während einer Behandlungsserie sein 18. Lebensjahr, so sind von den noch verbliebenen Behandlungen 10% Zuzahlung zu leisten. Die physiotherapeutische Praxis handelt diesbezüglich als Inkassostelle für Ihre Krankenkasse. Wir bitten Sie darum, die Zuzahlung bei uns in der Praxis mit Ihrer EC-Karte über ein SEPA-Lastschriftmandat zu leisten. Sollte dies nicht möglich sein, können wir Ihnen die Rechnung auch gern zum Überweisen mitgeben. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, bitten wir Sie, die entsprechende Bescheinigung für das aktuelle Jahr vorzulegen. Privat versicherte Patienten und beihilfeberechtigte Patienten erhalten von uns nach abgeschlossener Behandlung eine Rechnung. Diese ist an uns zu zahlen und kann dann bei der privaten Krankenversicherung/ Beihilfestelle eingereicht werden. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, die Höhe der Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit Ihrer privaten Krankenversicherung/ Beihilfestelle zu klären, da jeder Privatversicherte individuelle Erstattungsvereinbarungen mit seiner Versicherung abgeschlossen hat.
WIE LANGE DAUERT EIN BEHANDLUNGSTERMIN? Eine Einheit Krankengymnastik oder Manuelle Therapie dauert 20 Minuten, eine Klassische Massage 15 Minuten. Die Dauer einer Manuellen Lymphdrainage richtet sich nach der Diagnose bzw. der vom Arzt verordneten Länge und kann 30, 45 oder 60 Minuten betragen. Doppeltermine sind möglich, wenn sie vom Arzt explizit verordnet werden. Hat der Arzt ein ergänzendes Heilmittel wie z.B. Warmpackung, Heißluft oder Elektrotherapie verschrieben, verlängert sich die Behandlungsdauer um etwa 10-20 Minuten.
WIE LANGE IST MEINE HEILMITTELVERORDNUNG GÜLTIG? Eine Heilmittelverordnung einer gesetzlichen Krankenkasse hat eine Gültigkeitsdauer von 28 Tagen. Das bedeutet, dass der erste Behandlungstermin innerhalb von 28 Tagen ab dem Ausstellungsdatum stattfinden muss. Bei Privatrezepten gibt es diese Frist nicht. Wir empfehlen Ihnen allerdings, sich bei älteren Rezepten vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung zu erkundigen, ob die Behandlungskosten noch erstattet werden.
KANN ICH EINEN TERMIN ABSAGEN ODER VERSCHIEBEN? Es kann immer einmal vorkommen, daß Sie einen bereits ausgemachten Termin nicht wahrnehmen können. Wir bitten Sie aber dringend, sich bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin bei uns zu melden und den Termin zu verschieben. Sie erreichen uns zu unseren Rezeptionszeiten Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr persönlich unter 08161 - 8873045 . Außerhalb der Rezeptionszeiten sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Gern können Sie uns auch eine eMail an terminanfrage@vital-in-bewegung.de schreiben. Bitte beachten Sie: Versäumte oder nicht fristgerecht abgesagte Termine müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen. Verordnungen der gesetzlichen Krankenkasse unterliegen bestimmten Vorgaben, was Unterbrechungen und die Anzahl der Termine pro Woche betrifft (siehe auch hier ). Bitte verschieben Sie einen Termin daher nur, wenn es unbedingt notwendig ist.
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Therapiezeiten: Mo Mi 08:00 - 14:00 Uhr 14:30 - 17:30 Uhr Di Do 08:00 - 14:00 Uhr 14:30 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 15:00 Uhr und nach Vereinbarung
Häufig gestellte Fragen zu physiotherapeutischen Behandlungen
WAS MUSS ICH ZUR BEHANDLUNG MITBRINGEN? Wenn Sie zum ersten Mal in unsere Praxis kommen, bitten wir Sie, 10 Minuten vor dem Termin zu erscheinen, da noch einige Formalitäten wie das Ausfüllen unseres Aufklärungsbogens zu erledigen sind. Bitte bringen Sie auf jeden Fall eine gültige Heilmittelverordnung bzw. ein Privatrezept mit (zur Gültigkeitsdauer finden Sie hier weitere Informationen). Falls vorhanden, bringen Sie bitte auch aktuelle Befunde, Arztberichte und Röntgen-, MRT- oder CT-Bilder mit. Es ist nicht notwendig, ein eigenes Handtuch mitzubringen. Sie erhalten von uns für die gesamte Dauer Ihrer Behandlung ein Laken. Sinnvoll ist auch das Tragen möglichst bequemer Kleidung, in der Sie sich gut bewegen können.
WIE VIELE TERMINE HABE ICH PRO WOCHE UND KANN ICH DIE BEHANDLUNG UNTERBRECHEN? Die Gesamtzahl der Behandlungstermine richtet sich nach den Angaben des Arztes. Bei Versicherten einer gsetzlichen Krankenkasse legt der Arzt auch die Frequenz, also die Anzahl der Termine pro Woche, fest. Es muss normalerweise mindestens eine Behandlung pro Woche durchgeführt werden. Eine Behandlungsserie darf einmal für maximal 14 Tage unterbrochen werden. Bei privat versicherten Patienten gelten diese Vorgaben nicht, die Termine sollten aber - um die Heilung zu unterstützen - regelmäßig stattfinden.
WIE IST DIE ZUZAHLUNG BZW. ZAHLUNG GEREGELT? Gesetzlich versicherte Patienten ab 18 Jahren haben - sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind - eine Zuzahlung in Höhe von 10€ pro Verordnung zuzüglich 10% des Rezeptwertes an den Physiotherapeuten zu zahlen. Vollendet der Patient während einer Behandlungsserie sein 18. Lebensjahr, so sind von den noch verbliebenen Behandlungen 10% Zuzahlung zu leisten. Die physiotherapeutische Praxis handelt diesbezüglich als Inkassostelle für Ihre Krankenkasse. Wir bitten Sie darum, die Zuzahlung bei uns in der Praxis mit Ihrer EC-Karte über ein SEPA-Lastschriftmandat zu leisten. Sollte dies nicht möglich sein, können wir Ihnen die Rechnung auch gern zum Überweisen mitgeben. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, bitten wir Sie, die entsprechende Bescheinigung für das aktuelle Jahr vorzulegen. Privat versicherte Patienten und beihilfeberechtigte Patienten erhalten von uns nach abgeschlossener Behandlung eine Rechnung. Diese ist an uns zu zahlen und kann dann bei der privaten Krankenversicherung/ Beihilfestelle eingereicht werden. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, die Höhe der Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit Ihrer privaten Krankenversicherung/ Beihilfestelle zu klären, da jeder Privatversicherte individuelle Erstattungsvereinbarungen mit seiner Versicherung abgeschlossen hat.
WIE LANGE DAUERT EIN BEHANDLUNGSTERMIN? Eine Einheit Krankengymnastik oder Manuelle Therapie dauert 20 Minuten, eine Klassische Massage 15 Minuten. Die Dauer einer Manuellen Lymphdrainage richtet sich nach der Diagnose bzw. der vom Arzt verordneten Länge und kann 30, 45 oder 60 Minuten betragen. Doppeltermine sind möglich, wenn sie vom Arzt explizit verordnet werden. Hat der Arzt ein ergänzendes Heilmittel wie z.B. Warmpackung, Heißluft oder Elektrotherapie verschrieben, verlängert sich die Behandlungsdauer um etwa 10-20 Minuten.
WIE LANGE IST MEINE HEILMITTELVERORDNUNG GÜLTIG? Eine Heilmittelverordnung einer gesetzlichen Krankenkasse hat eine Gültigkeitsdauer von 28 Tagen. Das bedeutet, dass der erste Behandlungstermin innerhalb von 28 Tagen ab dem Ausstellungsdatum stattfinden muss. Bei Privatrezepten gibt es diese Frist nicht. Wir empfehlen Ihnen allerdings, sich bei älteren Rezepten vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung zu erkundigen, ob die Behandlungskosten noch erstattet werden.
KANN ICH EINEN TERMIN ABSAGEN ODER VERSCHIEBEN? Es kann immer einmal vorkommen, daß Sie einen bereits ausgemachten Termin nicht wahrnehmen können. Wir bitten Sie aber dringend, sich bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin bei uns zu melden und den Termin zu verschieben. Sie erreichen uns zu unseren Rezeptionszeiten Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr persönlich unter 08161 - 8873045 . Außerhalb der Rezeptionszeiten sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Gern können Sie uns auch eine eMail an terminanfrage@vital-in-bewegung.de schreiben. Bitte beachten Sie: Versäumte oder nicht fristgerecht abgesagte Termine müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen. Verordnungen der gesetzlichen Krankenkasse unterliegen bestimmten Vorgaben, was Unterbrechungen und die Anzahl der Termine pro Woche betrifft (siehe auch hier ). Bitte verschieben Sie einen Termin daher nur, wenn es unbedingt notwendig ist.
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